Politische Dossiers

INFRI engagiert sich politisch für alle Probleme, welche die Institutionen, ihre Aufgaben und ihre Finanzierung betreffend.

Logo INSOS

Ein Aktionsplan. 18 Monate Projektarbeit. Über 80 Fachpersonen und Menschen mit Behinderung involviert. 35 Ziele formuliert sowie 145 Massnahmen und Empfehlungen definiert: Mit dem ersten nationalen Aktionsplan UN-BRK wollen INSOS Schweiz, CURAVIVA Schweiz und VAHS Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK bei Verbänden und in sozialen Institutionen leisten. Ein solcher Paradigmenwechsel ist nur gemeinsam zu schaffen. Gefordert sind nun auch Bund, Kantone und Sozialpartner.

Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2014 ratifiziert und ist seither in der Pflicht, die Konvention umzusetzen. Die UN-BRK ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Doch noch existieren vielfältige Barrieren, die ihre Teilhabe an allen  Lebensbereichen verhindern.

Ein ambitioniertes, breit abgestütztes Grossprojekt

Mit dem heute vorgestellten Aktionsplan UN-BRK liegt nun der erste nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vor. Die drei Verbände INSOS Schweiz, CURAVIVA Schweiz und VAHS Schweiz setzen damit ein Zeichen und liefern wichtige Impulse für die Umsetzung der Konvention in ihrer Branche. «Wir anerkennen die Dringlichkeit und die Notwendigkeit, unsere eigene Arbeit kritisch zu reflektieren und unsere Dienstleistungen im Sinne der UN-BRK weiter zu
 entwickeln», betonte Marianne Streiff, Nationalrätin und INSOS-Präsidentin, an der Medienkonferenz.

Der Aktionsplan UN-BRK ist ein ehrgeiziges und breit abgestütztes Megaprojekt: Während

1,5 Jahren haben über 80 Fachpersonen aus Verbänden und Institutionen sowie Menschen mit Behinderung mitgearbeitet. Der Aktionsplan zeigt, in welche Richtung sich die Verbände und die Institutionen weiterentwickeln wollen. Formuliert wurden insgesamt 35 Ziele zu verschiedenen Themenbereichen wie Arbeit, Wohnen oder Bildung des Fachpersonals, die sich auf einzelne Artikel der UN-BRK beziehen. Aus diesen Zielen haben die Verbände 145 differenzierte Massnahmen, die sie sich selber vorgeben, und Empfehlungen an die Institutionen abgeleitet.

 

Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt

Die Verbände verfolgen mit ihrem Aktionsplan UN-BRK verschiedene Ziele. Zentral sind folgende Punkte:

  • die Entwicklung einer vielfältigen und durchlässigen Dienstleistungspalette gemeinsam mit Menschen mit Behinderung
  • Wahlfreiheit – d.h. die Freiheit, möglichst selber wählen zu können, was und wo ich arbeiten und wie und wo ich leben will
  • Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in sozialen Institutionen
  • volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft

Mit dem Aktionsplan UN-BRK haben die Verbände einen ersten wichtigen Schritt gemacht. Doch die eigentliche Umsetzungsarbeit beginnt jetzt. Ein Paradigmenwechsel gelingt nicht von heute auf morgen. Und er gelingt nur, wenn sich nicht nur die Dienstleistungsanbieter bewegen, sondern auch alle anderen Player ihre Verantwortung wahrnehmen.

Die Zusammenarbeit zwischen den spezialisierten Institutionen und dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) ist eng, sowohl im Bereich der psychischen und geistigen Beeinträchtigungen als auch bei Jugendlichen mit Schwierigkeiten. Diese Zusammenarbeit gestaltet sich jedoch aufgrund der Unterschiede bei den medizinischen und pädagogischen Konzepten und der relativ prekären Situation des FNPG (Ressourcenmangel, Begrenzung der Leistungen auf die schwersten Fälle, Mobilität des medizinischen Personals usw.) historisch schwierig.

Seit 2016 haben INFRI und FNPG Zusammenarbeitsvereinbarungen abgeschlossen, die die Spielregeln für Spitalaufenthalte festlegen, welche die Partner und Institutionen benötigen.  Beispielsweise das stationäre Behandlungszentrum und das Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Vereinbarungen sowie die Bereitstellung von Liaison-Psychiatrie in den Institutionen durch ein Zweierteam aus einem Arzt und einer Pflegefachperson bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit, welche angesichts der zahlreichen Herausforderungen gepflegt und regelmässig erneuert werden muss.

Das Engagement der Direktionen des FNPG und der Institutionen ist ein guter Beweis dafür, dass die Verbesserung der Zusammenarbeit ein mittelfristig erreichbares Ziel ist.

INFRI ist seit 2015 Mitglied von Palliative Freiburg und beteiligt sich an der Organisation der kantonalen Tagung der Palliativpflege. 2019 trat INFRI dem kantonalen Vorstand dieser Vereinigung bei. Ziel ist es, die Palliativpflege in spezialisierten Institutionen zu fördern und die Zusammenarbeit mit der mobilen Palliativpflegeeinheit Voltigo auszubauen.

Die kantonale Sektion für Palliativmedizin und -pflege liefert Informationen zu den Angeboten im Bereich der Palliativpflege im Kanton. Seit 2011 sind alle professionellen Dienste und Organisationen sowie die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Kantons, die der Bevölkerung in ihrem jeweiligen Fachbereich Palliativpflege anbieten, unter dem Dach von Palliative Freiburg vereint.

Worum handelt es sich?

Die Palliativpflege garantiert die bestmögliche Lebensqualität in den letzten Phasen des Lebens.
Wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist, gibt es zahlreiche Wege, um die Lebensqualität bis zum letzten Augenblick zu erhalten oder zu verbessern. Die Palliativpflege geht auf die Bedürfnisse des Patienten ein und ermöglicht es, Symptome wie Schmerzen, Übelkeit, Atemnot und Müdigkeit, welche die Lebensqualität beeinträchtigen, zu lindern. Die Begleitung umfasst auch psychische, spirituelle und soziale Aspekte und hilft bei schwierigen Entscheidungen.

An wen richtet sie sich?

Die Palliativpflege bieten Schwerkranken und ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung.
Sie richtet sich an Personen mit einer unheilbaren Krankheit und/oder einer chronischen degenerativen Erkrankung in einer akuten Phase oder in der letzten Lebensphase. Es kann nützlich sein, die Palliativpflege bereits ab dem ersten Stadium der Krankheit einzubeziehen, beispielsweise, um Schmerzen zu bekämpfen. Auch die Angehörigen erhalten Unterstützung und werden begleitet, wenn sie dies wünschen.

Wer erbringt die Leistungen?

Die Palliativpflege beruht auf einer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen.
Je nach Bedarf und Wünschen der kranken Person bilden Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, spirituelle Begleitung, Sozialarbeit und Psychologie ein Unterstützungsnetzwerk. Auch ehrenamtliche Mitarbeiter leisten einen wichtigen Beitrag. All diese Personen setzen sich dafür ein, den Kranken und ihren Angehörigen eine optimale Lebensqualität zu garantieren.

2015 mussten INFRI, die VFA und das FNPG feststellen, dass die Koordination der Unterbringungsmöglichkeiten für Erwachsene (zwischen 50 und 70 Jahren) mit psychiatrischen Störungen (den typischen Folgen von Drogenabhängigkeit und/oder erheblichen Persönlichkeitsstörungen) mit grossen Schwierigkeiten verbunden war. Für das FNPG wurde es immer schwieriger, Projekte im Zusammenhang mit der Unterbringung dieser Personen abzuschliessen, was zu einem bedeutenden Anstieg der medizinisch unbegründeten Spitalaufenthalte führte. Für die Pflegeheime war es seit der Einführung des Instruments zur Pflegebedarfserfassung RAI schwer, die Eintritte von jüngeren Personen mit psychischen (nicht-geriatrischen) Störungen zu akzeptieren. Die spezialisierten Institutionen wandten nicht alle dieselben Eintrittskriterien an, erhielten nicht immer die richtigen Informationen oder waren mitunter in Krisensituationen mittellos. Auch in den Medien wurde über diese Probleme berichtet.

Daher beschlossen die drei Organisationen, die Vertreter ihrer Institutionen und Sektoren zu versammeln, um die Schwierigkeiten sowie die zu entwickelnden Lösungen zu erfassen. So entstand das erste Freiburger Forum für die psychosoziale Unterbringung. Neben der praktischen Expertise zu dieser Problematik und den zu entwickelnden Lösungen wurde das Meeting von den Teilnehmenden begrüsst, im Besonderen die daraus entstandene «Netzwerk»-Dynamik, und die Schlussfolgerungen wurden an die betroffenen staatlichen Dienste weitergeleitet.

2016 schloss sich das Sozialvorsorgeamt INFRI, der VFA und dem FNPG an, um ein neues Meeting zu organisieren und die Themen der vorherigen Tagung zu vertiefen, darunter auch das Thema der Unterbringung.

Nach den ersten beiden Treffen im Quadrant fand 2018 ein Treffen in Seedorf statt, um diese wichtige Netzwerkarbeit fortzusetzen. Auf der Tagesordnung standen Präsentationen und Massnahmen, um die Koordinationsherausforderungen für diese Zielgruppe besser zu bewältigen. Ziel ist es nun, den Kreis der Teilnehmenden zu erweitern und Frau Demierre, Staatsrätin und Leiterin der GSD, darin aufzunehmen, um sie über die zahlreichen Koordinationsherausforderungen zu informieren. Nach der 1. Erfassung der Schwierigkeiten und der zu entwickelnden Lösungen (2015), der Fortsetzung der Analyse und der Einbringung der praktischen Expertise (2016) hatte das Treffen 2018 die breitere Kommunikation zu den Lösungen sowie die Vernetzung von weiteren Partnern zum Ziel.

2020 findet das Forum für die psychosoziale Unterbringung zum 4. Mal statt, mit noch mehr Wünschen und Überraschungen. «Wie interagiert das Netzwerk um die Person?», «Wo hört die Verantwortung der Intervenierenden auf?», «In welchen Bereichen gibt es noch keine Zusammenarbeit bzw. funktioniert die Zusammenarbeit gut?»Die Schlagwörter dieser Ausgabe lauten erneut «Zusammenarbeit» und «Transversalität», mit dem Wissen, dass eine Organisation alleine die einzigartigen Lebenswege der Personen nicht begleiten kann. Ziel des Forums ist es, die Leistungserbringer, die staatlichen Dienste und die Gemeinden sowie die Dachorganisationen zu versammeln, die von den Unterbringungslösungen für Senioren mit psychosozialen Schwierigkeiten in Einrichtungen betroffenen sind. Unter «Senioren» versteht man Erwachsene, die namentlich von altersbedingten Problemen betroffen sind.

Unser Verband hat das Jahr 2016 genutzt, um eine strategische Überlegung zur Entwicklung des Leistungsbedarfs von Menschen mit Behinderung oder Suchtproblemen und somit der Leistungen der Institutionen anzustossen. Eine der wichtigsten Massnahmen war die Durchführung einer entsprechenden Studie mit der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg. Diese Studie wird nun veröffentlicht. 

Der Kanton Freiburg führt aktuell eine Leistungsplanung für 5 Jahre durch. INFRI hat seinerseits einen gewissen Mangel an Plätzen in den Institutionen sowie den Stillstand zahlreicher Entwicklungsprojekte angemerkt. Im 2016 wurden diverse Aktionen durchgeführt, um auf die Notwendigkeit neuer Plätze aufmerksam zu machen. Parallel dazu hat INFRI die HSA-FR mit einer sozialwissenschaftlichen Bestandsaufnahme beauftragt zur Identifizierung der aktuellen Tendenzen und Zukunftsperspektiven in den Bereichen Behinderung und Sucht.

Weiteres Vorgehen:

– Thematische Untersuchungen in sechs Einzelgebieten: geistige Beeinträchtigungen, physische Beeinträchtigungen, psychische Beeinträchtigungen, Autismus-Spektrum-Störungen, sensorische Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen.

– Annäherung anhand von sieben übergreifenden Themen: aktuelle Sicht auf das Thema Behinderung; neue Betreuungstendenzen; gesellschaftliche Entwicklungen; aktuelle und zukünftige ethische Ansätze; Entwicklungen in den Bereichen Technologie und Pflege; politische Rahmenbedingungen und Ausrichtungen; andere kantonale Denkansätze.

Ergebnisse der Studie

Nach einer spannenden Reise durch die 170 Seiten umfassende Studie können folgende Zukunftstendenzen hervorgehoben werden:

Zunächst zeichnet sich themenübergreifend ein neues Schema ab, das sich in drei wesentlichen Begriffen zusammenfassen lässt: Mitwirkung, Selbstbestimmung und Gestaltung des Lebenswegs.

Anhand verschiedener Schwerpunkte können strategische Überlegungen zu den Entwicklungen im Bereich der Institutionen angestellt werden:

  • Umsetzung eines interaktionistischen Modells der Behinderung
  • Wahl der Person und individuelle Begleitung
  • Anerkennung des Erwachsenenstatus und Unterstützung der Elternschaft
  • Zugang zu Wohnraum und Ausbildung im eigenständigen Leben
  • Entwicklung von Berufs- und Beschäftigungschancen
  • Beteiligung am sozialen und gesellschaftlichen Leben (Leichte Sprache – FALC fr)
  • Flexibilisierung, Diversifizierung und Koordinierung von Leistungen
  • Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Partnern
  • effiziente Steuerung der Behindertenpolitik
  • Ausreifung und Anpassung der Strukturen
  • Anpassung der Ausbildungen an neue Gegebenheiten
  • Zusammenarbeit mit unterstützenden Angehörigen/Peergroups.

Diese Ansätze wird INFRI in seine Strategie aufnehmen, zum einen um sich in die Debatte der Behindertenpolitik einzuschalten sowie für die Ausarbeitung von Entwicklungsperspektiven für die Institutionen. Der Vorstand und die GV von INFRI werden Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren!

Die Broschüren (komplett oder als Zusammenfassung) sind über das INFRI-Sekretariat erhältlich.

INFRI Studie Zusammenfassung

Per 6. Oktober hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg ein Mandat im Staatsrat übernommen, welcher ihn mit der Schaffung von 50 neuen Plätzen in Spezialeinrichtungen für Erwachsene im 2018 beauftragt.

Das Mandat wurde eingereicht von einer Gruppe von Ratsmitgliedern aus ALLEN Fraktionen und sah ursprünglich die Schaffung von 50 Plätzen im 2017 und von weiteren 50 Plätzen im 2018 vor. Aufgrund der Ablehnung durch den Staatsrat (da 35 Plätze bereits im Budget 2017 vorgesehen sind und die Planung für 2018 noch nicht abgeschlossen ist), wurde das Mandat auf 2018 begrenzt.

Das Projekt wurde schlussendlich mit einer Mehrheit von 80 zu 7 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) angenommen!

GC-102 Mandat Adultes handicap DEPOT

RCE Mandat Plätze in Institutionen ANTWORT

INFRI hat im Juni 2016 ihre Kommunikationsaktionen über das Thema: Mangel von Plätzen in den Institutionen von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen weitergeführt. In diesem Rahmen, wurde am 22. Juni eine Pressekonferenz organisiert, mit dem Ziel die Öffentlichkeit und die politischen Leistungsträger über die aktuelle Situation und die Ängste der Institutionen der nächsten drei Jahre zu informieren. Die Lösungen: eine konsequente Behindertenpolitik bestimmen, die Bedürfnisse richtig evaluieren, künftige Leistungen planen UND ein ausreichende Finanzierung prognostizieren!

Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Einladung Presse

Pressemitteilung La Liberté

Pressemitteilung La Gruyère

Pressemitteilung Freiburger Nachrichten

Wie bereits erwähnt, fehlen aktuell Plätze in Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen im Kanton Freiburg! Das SVA selbst anerkennt eine Warteliste von 30 Plätzen, trotz den vom Staatsrat vor Sommerbeginn 2015 in aller Eile genehmigten Plätze. Die Sparmassnahmen der letzten Jahre haben diesen Mangel an Plätzen hervorgerufen. Die Bedürfnisse waren nämlich 2012 in der Planung korrekt erhoben worden, aber auf 160 notwendigen Plätze für 5 Jahre wurden nur deren 80 geschaffen.

Aktuell macht der Staatsrat geltend, er habe die nötigen Entscheide getroffen, die es erlaubten, die Bedürfnisse der nächsten 3 Jahre abzudecken. Aber es zeigt sich, dass nur den dringenden Fällen (Ende der Sonder-schulzeit) Rechnung getragen wurde. Denn weitere Personen werden in die Situation kommen, einen Platz zu benötigen (Älterwerden der Eltern, Ausschluss aus dem ersten Arbeitsmarkt, weniger „Austritte“ als vorgesehen).

Zuhause zu bleiben kann sich manchmal als eine gute Lösung erweisen, mit der Unterstützung von Pro Infirmis z.B., aber dies entspricht nur den Bedürfnissen eines Teils dieser Bevölkerung. Wie sollen in diesem Zusammenhang Lösngen für Persoen mit schweren Behinderungen gefunden werden? Der Staatsrat und der Grossse Rat müssen heute unbedingt die Prioritäten zugunsten der Schaffung von neuen Plätzen in den Institutionen setzen.

Lettre ouverte Grand Conseil

Im Mai 2015 hat die GSD die Gesetzesentwürfe über die kantonale Politik zugunsten von Menschen mit Behinderung in die Vernehmlassung gegeben.

Es handelt sich um das «Gesetz über Menschen mit Behinderung» (BehG) und das Gesetz über Sondereinrichtungen und professionellen Pflegefamilien für Minderjährige (SPPG). Die Vernehmlassungsfrist endete am 31. August 2015. Zu diesen Gesetzesentwürfen gehören auch Richtlinien und ein Massnahmenkatalog, die sich ebenfalls in der Vernehmlassung befinden.

Diese Projekte sind der letzte Schritt in der Umsetzung des NFA, durch den zahlreichen Aufgaben vom Bund auf die Kantone übertragen wurden. Die Aufgaben in Bezug auf Menschen mit Behinderung sind Thema des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) und müssen in kantonales Recht umgewandelt werden. Unsere Vereinigung befasst sich in erster Linie mit diesen Gesetzesentwürfen und hat deshalb zu der Vernehmlassung Stellung bezogen.

Die Antwort von INFRI auf die Vernehmlassung finden Sie in untenstehendem Dokument.

Consultation lois handicap INFRI

INFRI, die VFA und das FNPG stellen seit einigen Monaten Schwierigkeiten bei der Koordinierung der Unter-bringungsmöglichkeiten für Erwachsene (zwischen 50 und 70 Jahren) fest, die an psychiatrischen Störungen leiden (mit den typischen Merkmalen der Drogenabhängigkeit und/oder starken Persönlichkeitsstörungen). Am 27. März 2015 traten Vertreter der Institutionen/Sektoren dieser drei Organisationen und des Netzwerkes zusammen, um die Schwierigkeiten sowie die zu entwickelnden Lösungen zu erfassen, und in einem zweiten Schritt mit den zuständigen staatlichen Diensten zu sprechen.

Die Institutionen von INFRI (spezialisierte Institutionen) und der VFA (SME) meldeten sich am 7. Mai 2015 öffentlich zu Wort, um diese Sorgen anzusprechen und darauf zu drängen, dass nach Lösungen gesucht wird.

Pressemitteilung 7. Mai 2015

INFRI-AFIPA-RFSM Synthèse finale 27 mars 2015