Zum Thema «Viele Versicherte ignorieren ihren IV-Anspruch»
Die jüngsten Presseberichte zum Thema einer Veränderung in der IV-Praxis für die Bewilligung von Renten können manche Versicherten fälschlicherweise glauben lassen, dass sie einen Rentenanspruch haben.Hier ein paar nützliche Informationen, um festzustellen, ob man betroffen ist.
Es ist gut zu wissen, dass der Bezug einer IV-Rente vom dauerhaften Einkommensausfall abhängt, den eine Person infolge einer angeborenen Erkrankung, einer Krankheit oder eines Unfalls erleidet. Die IV vergleicht die Situation vor dem Auftreten des gesundheitlichen Leidens mit der Situation nach seinem Auftreten. Vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung geht der Versicherte einer oder mehreren Tätigkeiten nach: für manche bezieht er einen Lohn, für andere nicht, im Besonderen nicht für jene in Verbindung mit der Haushaltsführung.
Es gibt also Versicherte, die zum Zeitpunkt des Auftretens der gesundheitlichen Beeinträchtigung, welcher von der IV berücksichtigt wird, teils einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und sich den restlichen Teil der 100 % um ihren eigenen Haushalt kümmern. Sie arbeiten beispielsweise 50 % und verwenden die anderen 50 % für ihren Haushalt. Diese Kategorie von Versicherten ist von der neuen Regelung betroffen. Die Personen, die dieser Kategorie angehören, haben jedoch nicht automatisch einen IV-Rentenanspruch. Ihr Fall muss geprüft werden, wobei auch die anderen entscheidenden Faktoren berücksichtigt werden müssen. Daher ist es wichtig, zu wissen, dass Personen, die zum Zeitpunkt des Auftretens der gesundheitlichen Beeinträchtigung in Vollzeit gearbeitet haben, von dieser Änderung nicht betroffen sind und daher keinen Anspruch auf eine erneute Prüfung ihres Falls durch die IV haben.
27.02.2018 Der Vorstand des Forum Handicap Fribourg